Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Seit dem 1. August 2017 ist die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen AwSV in Kraft. Als bundeseinheitliche Regelung ersetzt sie die 16 bis dahin gültigen unterschiedlichen Regelungen (VAwS) für den Boden- und Gewässerschutz in den Bundesländern für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
Anlagenbetreiber haben wie bisher die Pflicht der Einstufung von Stoffen und Gemischen in Wassergefährdungsklassen.
Wir bieten die Analytik von Stoffen und Gemischen im Anwendungszustand zur Einstufung nach den Vorgaben der AwSV an.
Aber auch eine Einstufung von Gemischen auf der Grundlage der Sicherheitsdatenblätter der Einzelsubstanzen kann von uns vorgenommen werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
© Copyright – Chemisches Labor Dr. Graser KG