Mikrobielle Kontamination von Wasserzählern – Empfehlungen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (StMGP) zur Sicherstellung der Trinkwasserqualität
Nachdem bei mehreren Wasserzählern in ganz Deutschland Kontaminationen durch Pseudomonas aeruginosa festgestellt worden sind (siehe Mikrobielle Belastungen von Wasserzählern), weist nun das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege die Wasserversorger darauf hin, dass sie für die Unbedenklichkeit der Zähler verantwortlich sind. Damit durch den Einbau des Wasserzählers keine Verunreinigungen, insbesondere durch Krankheitserreger, in der Trinkwasserinstallation entstehen, sollten die Zähler stichprobenartig auf P. aeruginosa untersucht werden. Eine Charge gilt dann als unbedenklich, wenn in mindestens 1% der Wasserzähler kein Pseudomonas aeruginosa nachgewiesen werden kann.
Da es bisher kein genormtes Prüfverfahren für Wasserzähler gibt, hat man sich jetzt deutschlandweit auf ein Verfahren geeinigt, das vom Trinkwasserlabor Hamburg Wasser etabliert worden ist.
Dieses Verfahren sieht die äußerliche Desinfektion des Wasserzählers vor. Anschließend wird eine Seite des Wasserzählers mit einer sterilen Metallkappe versehen. Danach wird der Zähler möglichst Luftblasenfrei mit sterilem Testwasser befüllt und für eine Stunde bei Raumtemperatur gelagert. Nach Ablauf dieser Lagerung wird das gesamte Testwasser filtriert und gemäß DIN EN ISO 16266 auf Pseudomonas aeruginosa untersucht. Einige Gesundheitsämter fordern zusätzlich dazu auch die Bestimmung der Koloniezahl bei 22° und 36°C. Diese sollte dann den Grenzwert der Trinkwasserverordnung erfüllen (100 KBE / 1ml).
Für Anfragen zur Überprüfung von Wasserzählern wenden Sie sich bitte an Herrn Dr. Preuß.